Rechtsprechung
BVerwG, 10.04.2003 - 1 C 11.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kostenverteilung nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Beschwerderücknahme
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.08.2000 - 10 E 2124/98
- VGH Hessen, 20.11.2000 - 12 UZ 3420/00
- VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 3734/00
- BVerwG, 10.04.2003 - 1 C 11.02
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.04.2002 - 1 B 305.01
Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision - Einbürgerung …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG - 1 C 11.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.